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1.)
Als
Erziehungsberechtigter gebe ich die Erlaubnis, dass mein Kind nach
Programmausschreibung an Bus- u. Bahnfahrten teilnehmen darf. Ferner
darf es an den allgemeinen und besonderen Veranstaltungen (wie Baden,
Schwimmen, Springen, Reiten, Nachtwanderung, im Zelt übernachten usw.)
teilnehmen. Geltende Einschränkungen werden von mir im zum Reisevertrag
gehörenden „Auskunftsblatt“ benannt und bei Bedarf näher erläutert.
2.) Ich erlaube meinem
Kind zum Zweck der Reise unter Begleitung der Betreuer die Deutsche
Staatsgrenze in die Tschechische Republik zu überschreiten. Hierfür ist
ein gültiger
und auf den Teilnehmer ausgestellter
Kinderausweis mit Lichtbild oder Reisepass oder Personalausweis
erforderlich. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft.
3.)
Für die
Dauer der Ferienreise übertrage ich die Aufsichtspflicht über mein Kind
dem Reiseveranstalter. Meinem Kind kann zu den Ausfahrten nach
Programmausschreibung zum Zweck des Einkaufsbummels unter Bekanntgabe
eindeutiger Verhaltensregeln in beschränktem Umfang freie Zeit gewährt
werden, in der es sich in einer Gruppe von mindestens 3 Personen aufhält
und nicht unter Aufsicht eines Betreuers steht. Geltende Einschränkungen
werden von mir im o.g. „Auskunftsblatt“ benannt.
4.)
Ich bestätige, dass mir bekannte
Allergien, Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen meines
Kindes (z.B. Asthma, Bienengiftallergie, Unverträglichkeit bestimmter
Medikamente oder Lebensmittel, Epilepsie, Diabetes, Bettnässen), sofern
diese bei der Betreuung oder bei einem Arztbesuch zu beachten sind, von
mir im „Auskunftsblatt“ genannt und im Bedarfsfall näher erläutert sind.
Bei fiebrigen oder ansteckenden Erkrankungen meines Kindes innerhalb 14
Tage vor Reisebeginn informiere ich den Veranstalter unverzüglich
darüber.
5.)
Ich
willige darin ein, dass mein Kind bei kleineren Verletzungen von einem
Betreuer versorgt werden darf. Gemeint sind hierbei kleine Schnitt- oder
Schürfwunden, Insektenstiche und dergleichen.
6.)
Ich
gebe hiermit mein Einverständnis, dass bei Krankheit oder bei einem
Unfall dringend erforderliche ärztliche Maßnahmen, wenn aufgrund der
besonderen Umstände meine Zustimmung nicht mehr rechtzeitig eingeholt
werden kann, von einem Rettungs- oder Facharzt durchgeführt werden
dürfen. Gegebenenfalls hierzu notwendige Fahrten in einem Fahrzeug des
Veranstalters oder von diesem beauftragter Personen sind meinem Kind
gestattet. Ich verzichte, außer im Fall von grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz gegenüber Fahrer und Halter des Fahrzeuges auf Ersatz etwaiger
Schäden, sofern diese nicht durch eine Versicherung auszugleichen sind.
7.) Mir ist bekannt,
dass in Deutschland krankenversicherte Personen in der Tschechischen
Republik mitunter medizinische Behandlungen oder Medikamente in bar
bezahlen müssen. Sollten solche Kosten für mein Kind entstehen und eine
Bezahlung vor Ort erforderlich sein, werden diese durch den Veranstalter
in der erforderlichen Höhe ausgelegt. Ich bin dem Veranstalter zur
Erstattung dieser Auslagen verpflichtet. Der Veranstalter hat mir dafür
seine Auslagen mit Zahlbeleg und dazugehörigem Behandlungsnachweis oder
Rezept im Original nachzuweisen. (Beachten
Sie, dass Kosten dieser Art nicht immer automatisch durch Ihre
Krankenkasse versichert sind!)
Fragen Sie zur Sicherheit bei Ihrer Krankenkasse nach.
8.)
Im
Ferienlager ist allen Kindern wie auch Jugendlichen
unabhängig ihres Alters Rauchen, Alkohol, Drogen, Feuerzeuge, Zündhölzer
sowie Waffen aller Art verboten. Vorgefundene Dinge dieser Art werden
eingezogen und auf Verlangen zum Reiseende dem Erziehungsberechtigten
ausgehändigt. Bei groben Disziplinverstößen, welche in erheblichem Maße
die Sicherheit und Ordnung im Ferienlager stören, kann der Veranstalter
ohne Erstattung des Reisepreises die vorzeitige Abholung des
Reiseteilnehmers vom Erziehungsberechtigten verlangen. Entstehen hierfür
Kosten, gehen diese zu Lasten des Reiseteilnehmers.
Der Besitz
verbotener Drogen wird durch den Veranstalter zur Anzeige gebracht!
9.)
Beugen
Sie Diebstählen vor, indem Sie Ihrem Kind möglichst wenig wertvolle oder
begehrenswerte Dinge (Handys, Schmuck, Gameboys, größere Geldbeträge
etc.) mitgeben. Für Diebstahl oder Verlust von Eigentum der Kinder und
Jugendlichen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. In Verwahrung
gegebene Gegenstände oder Geld sind versichert. Der Veranstalter bietet
hierfür eine sichere Aufbewahrung an. Der Erziehungsberechtigte haftet
für Schäden, welche sein Kind dem Veranstalter oder einem Dritten
nachweisbar vorsätzlich zufügt. Nicht zuordenbare Fundsachen werden vom
Veranstalter 1 Jahr aufbewahrt.
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1.) Versicherungen: Für
jeden Reiseteilnehmer wird eine im Preis enthaltene
Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen, welche Personen- und
Sachschäden gegenüber Dritten ausreichend abdeckt. Schäden, die sich
Teilnehmer trotz gehöriger Beaufsichtigung selbst (z.B. zertretene
Brille, weil unachtsam abgelegt) oder aber Dritten vorsätzlich
zufügen, sind nicht versichert. Weitere Versicherungen wie
Reisekranken- oder Unfall-Versicherung können bei Bedarf durch den
Veranstalter für einzelne Reiseteilnehmer abgeschlossen werden.
Kosten hierfür werden extra berechnet. Sofern nicht schon privat
vorhanden, empfehlen wir eine Reisekranken-Versicherung. (siehe
links Elternerklärung Punkt 7.)
2.) Bezahlung: Nach
Zugang der Reiseverträge sind mit einer Frist von 14 Tagen 10% vom
Reisepreis anzuzahlen. Die Restzahlung hat bis spätestens vier
Wochen vor Reisebeginn zu erfolgen. Anders lautende Vereinbarungen
wie z.B. eine Ratenzahlung bedürfen der Schriftform.
3.) Leistungs- und
Preisänderungen durch den Veranstalter sind nach Vertragsabschluß
nicht zulässig. Sollten eine vertraglich vereinbarte Reiseleistung
aufgrund sachlich berechtigter, unvorhersehbarer Ereignisse (z.B.
Wetter) nicht durchführbar sein, bemüht sich der Veranstalter um
einen möglichst gleichwertigen Ersatz.
4.)
Veranstalter-Rücktritt: Der Veranstalter
kann bis vier Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten,
wenn die Durchführung der Reise deshalb nicht zumutbar ist, weil ein
zu geringes Teilnehmeraufkommen eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Der Veranstalter ist
verpflichtet, nach Eintritt der Voraussetzung zur Nichtdurchführung
der Reise den Reiseteilnehmer unverzüglich darüber zu informieren.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhalten Sie den bezahlten
Reisepreis ohne Abzüge zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr
Buchungsaufwand pauschal erstattet. Der Veranstalter kann vom
Vertrag zurücktreten, wenn der Reisebeitrag nicht wie vereinbart
entrichtet wurde.
5.)
Teilnehmer-Rücktritt: Der Teilnehmer kann vor Beginn der Reise
zurücktreten. Tritt der Teilnehmer zurück, verliert der Veranstalter
den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Rücktrittsgebühren
gliedern sich wie folgt auf: Ab 4 Wochen vor Reisebeginn 10%, ab
zwei Wochen vor Reisebeginn 20%, ab einer Woche vor Reisebeginn 30%,
am Anreisetag 40% vom Reisepreis. Tritt der Teilnehmer ohne
vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als
ein am Anreisetag erklärter Rücktritt.
Wird dem Veranstalter ein
triftiger Grund für den Rücktritt (z.B. kurzfristige Erkrankung des
Teilnehmers) nachgewiesen oder aber ein Ersatzteilnehmer gestellt,
entfallen Rücktrittsgebühren. Umbuchungen in einen anderen Durchgang
sind, sofern der Belegungsplan es zulässt, gebührenfrei möglich.
6.) Aufhebung des
Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Reise infolge
nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Feuer- oder
Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich
gemacht, so können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer
den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Veranstalter
kann im Falle solch einer Kündigung für die bereits erbrachten oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
7.) Haftung des
Veranstalters: Der Veranstalter haftet für die Richtigkeit der
Reisebeschrei-
bung, für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der mit der Leistungserbringung beauftragten
Personen und ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten
Reiseleistung. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für
Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt.
8.) Ansprüche wegen
nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können
Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an
der Einhaltung der Frist gehindert wurden. Mitarbeiter vor Ort sind
nicht berechtigt, Ansprüche irgend einer Art anzuerkennen. Der
Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz in Leipzig
verklagen.
9.) Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen im Reisevertrag hat nicht die Unwirksamkeit
des ganzen Vertrags zur Folge.
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